Privatpersonen können auf Unterlassung, nicht dagegen auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn ihr nicht ausreichend gesicherter WLAN-Anschluss von unberechtigten
Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) sind als bedarfsminderndes Einkommen bei der Berechnung von „Hartz-IV“-Leistungen zu berücksichtigen. Die Berücksichtigung verletzt weder
Sozialhilfeempfänger können ausnahmsweise den Ersatz doppelter Mietaufwendungen verlangen, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen aus ihrer bisherigen Wohnung ausziehen müssen und
Geldgeschenke an Bezieher von Arbeitslosengeld II bleiben nur bis zur Höhe von 50 Euro jährlich anrechnungsfrei. Darüber hinausgehende Geldgeschenke werden