Für eine erste Kontaktaufnahme können Sie sich telefonisch, per Telefax oder E-Mail an meine Kanzlei wenden, um einen kurzfristigen Besprechungstermin zu vereinbaren.

Ich bitte allerdings um Verständnis, dass rechtliche Auskünfte am Telefon unverbindlich erfolgen und grundsätzlich auch nicht erteilt werden, da die Erfahrung zeigt, dass eine persönliche Besprechung im Regelfall eine verlässlichere Einschätzung der tatsächlichen und rechtlichen Situation und damit einhergehend ein besseres Ergebnis der Beratung ermöglicht.

Es bleibt Ihnen unbenommen, mir vorab die für die Einschätzung des Falles erforderlichen Unterlagen zukommen zu lassen, damit ich diese für die nachfolgende Besprechung sichten und falls erforderlich telefonisch mit Ihnen besprechen kann.

Ich weise vorsorglich darauf hin, dass jede über eine Kontaktaufnahme hinausgehende telefonische Rechtsberatung kostenpflichtig ist.

Damit ich Sie umfassend beraten kann, sollten Sie zu einem Besprechungstermin immer alle relevanten und für Sie verfügbaren Unterlagen mitbringen. Je nach Umfang der Unterlagen kann es sinnvoll sein, dass Sie diese zuvor geordnet hereinreichen, damit diese vorab gesichtet und geprüft werden können. Dazu gehören auch Informationen zu einer zu Ihren Gunsten bestehenden Rechtsschutzversicherung.

Seit der Öffnung der Kanzlei ist Frau Bianca Fey als Rechtsanwaltsfachangestellte in meiner Kanzlei tätig.

Ihr Hauptaufgabengebiet besteht in der eigenverantwortlichen durchgehenden Bearbeitung von Privat- und Regelinsolvenzverfahren, beginnend mit der Durchführung der außergerichtlichen Schuldenbereinigung und der Antragstellung auf Insolvenzeröffnung bei Gericht. Daneben umfasst ihr Aufgabengebiet alle in einer Rechtsanwaltskanzlei anfallenden Arbeiten.

Frau Sarah Reutemann ist seit 2005 in meiner Kanzlei als Rechtsanwaltsfachangestellte tätig und nicht nur für den umfangreichen organisatorischen Ablauf der Kanzlei zuständig, sondern auch für die Korrespondenz mit Mandanten, Gerichten, Versicherungen, Firmen, usw. 

Daneben gehört auch die Kalenderverwaltung, die Fristenüberwachung, die Gebührenabrechnung und Zwangsvollstreckung zu ihrem Aufgabengebiet.

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